Personen, die bei der Grundpflege rund um die Uhr, auch nachts der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach pro Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft benötigen, werden in die Pflegestufe III eingeordnet.
Zeitaufwand für den Hilfebedarf: Durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Tag, wobei der Aufwand für pflegerische Verrichtungen mit 4 Stunden pro Tag eindeutig überwiegen muss.
Die Hilfe für die ambulante Pflege auf der Grundlage des Kranken- und Pflegeversicherungsrechts besteht aus:
- Körperpflege (u.a. Waschen, Duschen, Zahnpflege, Rasieren, Blasen- und Darmentleerung)
- Ernährung (das mundgerechte Zubereiten und/ oder die Aufnahme der Nahrung)
- Mobilität (u.a. Aufstehen/Zubettgehen, Be- und Entkleiden, Gehen, Stehen und das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung)
- Haushalt (u.a. Einkaufen, Kochen, Spülen, Wäschewaschen und Wohnungsreinigung)