Pflegeberatung: Das Prüfverfahren
Die Pflegekassen sind verpflichtet, vor einer wichtigen Leistungsentscheidung wie der Einstufung in eine Pflegestufe, den MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) zu beauftragen.
Wenige Wochen nach Beantragung einer Pflegestufe kommt der MDK deshalb zum Antragssteller nach Hause. Dort prüft er den Anspruch auf Leistungen aus dem Pflegeversicherungsgesetz. Der Besuch dauert zehn bis 45 Minuten. Es empfiehlt sich, den Termin gut vorzubereiten.
Pflegetagebuch
In der Praxis kommt es vor, dass die Pflegebedürftigen oder die pflegenden Angehörigen unvollständige Angaben über den tatsächlichen Pflegebedarf machen. Manche Pflegeleistungen werden aus Scham oder Vergesslichkeit nicht angegeben.
Das Führen einesPflegetagebuchs, in dem alle wichtigen Leistungen enthalten sind:
- mundgerechte Zubereitung einer Hauptmahlzeit. Einschließlich Bereitstellen eines Getränkes
- Essen von Hauptmahlzeiten
- Verabreichen von Sonderkost
- Entkleiden Ober- / Unterkörper
- Stehen / Transfer (Rollstuhl/Toilette)
- Aufstehen, Zubettgehen
- Ankleiden Ober- / Unterkörper
- Treppensteigen (innerhalb der eigenen Wohnung)
- etc.